Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER 900SECONDS PRODUCTION GMBH:

1. GELTUNGSBEREICH:

1.1

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der 900Seconds Production GmbH (im Nachfolgenden 900Seconds genannt) und dem Vertragspartner (im Nachfolgenden Kunden genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2

Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die 900Seconds Production GmbH ohne schriftliche Bestätigung nicht an. Stehen die AGB von 900Seconds im Widerspruch zu denen des Kunden, gelten die AGB von 900Seconds.
Mit der Annahme des Angebots oder einer sonstigen Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs, erklärt der Kunde, dass ihm die AGB von 900Seconds bekannt sind und er diese anerkennt.
Die AGB gelten im Einzelnen unabhängig voneinander und 900Seconds behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, wobei immer die neuste Fassung der AGB gilt.

1.3

Sämtliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von 900Seconds.

2. RECHTSGARANTIE DES KUNDEN:

2.1

Der Kunde versichert 900Seconds, dass die durch ihn überlassenen Unterlagen bzw. Materialien frei von Rechten Dritter sind.

2.2

Der Kunde garantiert, dass er zu allen Erteilten Bestellungen und Aufträgen an 900Seconds befugt ist und dass er alle nötigen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen beachtet.

2.3

Sofern Dritte von diesen AGB betroffen sein könnten, hat der Kunde diese zu unterrichten und für eine schriftliche Einwilligung zu sorgen.

3. PREISE UND KOSTEN:

3.1

Alle von 900Seconds angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

3.2

Im vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern nach den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben hergestellt wird.

3.3

Verlangt der Kunde vor der Abnahme eines Films Änderungen der zeitlichen Disposition, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile oder müssen zusätzliche Leistungen durch 900Seconds erbracht werden, so gehen diese Änderungen zu Lasten des Kunden, insofern es sich nicht um berechtigte Mängelrügen handelt.
900Seconds hat den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten für diese Änderungen oder zusätzlicher Leistungen zu unterrichten.

3.4

Das sog. Wetterrisiko ist den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die hieraus entstehenden Mehrkosten sind auf Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5

Auch Kosten für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von 900Seconds zurückzuführen sind, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

3.6

Wird ein Nachdreh notwendig, ohne dass dieser durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von 900Seconds verursacht wurde (z.B. Materialfehler, Geräteausfall etc.), kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

3.7

Sofern Kalkulationen/Angebote/Preislisten die Vermietung/den Verleih von Geräten mit Zubehör vorsehen, ist die dort angegebene Gebühr auch dann voll zu zahlen, wenn auf Wunsch des Kunden einzelne Zubehörteile nicht mitgeliefert werden. Vereinbarungen von Pauschalpreisen müssen immer schriftlich vereinbart werden.

3.8

Droht die Mietzeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinauszugehen, ist 900Seconds unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, um weitere Vereinbarungen treffen zu können. Grundsätzlich gelten Transportzeiten als Mietzeit.

3.9

Wird die Mietsache auf Wunsch des Kunden versandt oder durch Dritte abgeholt, beginnt die Mietzeit mit Übergabe an den abholenden Dritten und endet mit Rückgabe durch diesen oder einer anderen vom Kunden beauftragen Person an 900Seconds.

3.10

Die angebotenen Preise beinhalten keine Verbrauchsmaterialien. Diese müssen gesondert abgerechnet werden.

3.11

900Seconds ist berechtigt bei Übergabe der Mietsache eine Sicherheitsleistung in Höhe des Wertes der Mietsache oder in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

4. HERSTELLUNG UND DURCHFÜHRUNG:

4.1

Die Vertragsparteien verpflichten sich Abweichungen von geschlossenen Vereinbarungen und Terminen wechselseitig frühestmöglich mitzuteilen.

4.2

Vor Beginn der Herstellung wird ein Zeitpunkt für die Fertigstellung des Auftrags festgelegt. Stellt sich während der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitpunkt nicht eingehalten werden kann, hat 900Seconds den Kunden unverzüglich über Grund und Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Kunde oder ihm zuzurechnende Dritte zu vertreten haben, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten muss der Kunde tragen.

4.3

Sollte der Fertigstellungszeitpunkt aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden können, die 900Seconds trotz der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen oder vorhersehen kann (beispielsweise Naturgewalten, Störungen der Telekommunikation, behördliche Anordnungen etc.) wird 900Seconds frei von der Lieferungs- bzw. Leistungspflicht. Gleiches gilt sofern vorgenannte Ereignisse bei Lieferanten von 900Seconds eintreten. Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden, die sich auf diese Ereignisse stützen, sind ausgeschlossen.

4.4

Vereinbarte Fristen beginnen frühestens ab der Auftragsbestätigung. Stehen bei Auftragsbestätigung noch nicht alle Antragsbedingungen und technischen Einzelheiten fest, oder sind vom Kunden noch Informationen oder Material, Unterlagen, Einzelnachweise und ggf. Genehmigungen beizubringen, beginnen vereinbarte Fristen nicht zu laufen. Eventuell schon begonnene Fristen, beginnen von Neuem

4.5

Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines genehmigten Drehbuchs oder Konzepts. Die künstlerische und technische Gestaltung des Films/Projekts obliegt 900Seconds. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts trägt der Kunde die Verantwortung, insofern seine Vorgaben durch 900Seconds befolgt wurden.
Wünscht der Kunde Änderungen der vereinbarten Leistung, ist dies unverzüglich anzuzeigen und die Kosten für den entstehenden Mehraufwand sind vom Kunden zu tragen. 900Seconds trifft keine Pflichten Änderungswünschen zu entsprechen, sollten wichtige Gründe gegen die Ausführung sprechen.

4.6

Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Kunde Gelegenheit die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Sollte sich der Kunde mit dem Rohschnitt einverstanden erklären, ist eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

4.7

Der Versand von Mietsachen und sonstigen Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlusts geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur/ Frachtführer oder andere abholende Dritte auf den Kunden über.

4.8

Sind während der Mietdauer Schäden an der Mietsache entstanden, ist der Kunde verpflichtet, dies 900Seconds unverzüglich mitzuteilen.

4.9

Erfolgt der Transport der Mietsache ins Ausland, ist der Kunde zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens verpflichtet.

4.10

Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache zu versichern und die Versicherung auf Verlangen von 900Seconds nachzuweisen.

5. ABNAHME UND ANNAHME:

5.1

Der Kunde ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Drehbuchs/Konzepts einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben entspricht.

5.2

Änderungen und Nachbesserungen, die allein auf die künstlerische Umsetzung zurückgehen, können nur gegen die Erstattung der entstehenden Kosten, geltend gemacht werden.

5.3

Sollte der Kunde sich im Annahmeverzug befinden, ist 900Seconds berechtigt die unverzügliche Annahme eines Teils oder auch des ganzen Auftrags zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 900Seconds kann in diesem Fall Schadensersatz geltend machen.

5.4

Änderungswünsche von Seiten des Kunden nach Abnahme des Films sind 900Seconds schriftlich mitzuteilen. Die so verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

6.1

Sofern nicht anders auf der Rechnung vermerkt, sind Rechnungen von 900Seconds sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.

6.2

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen:
1/3 bei Vertragsschluss/Annahme des Angebots
1/3 bei Drehbeginn
1/3 bei Abnahme

6.3

Dem Kunden wird kein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt. Bestehen berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, verlangt 900Seconds den sofortigen Ausgleich sämtlicher Forderungen gegen den Kunden.

6.4

Entstehen 900Seconds im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden Kosten, werden diese an den Kunden weiterberechnet. 900Seconds ist zur Geltendmachung von Mahngebühren berechtigt.

6.5

Bei längeren Mietdauern oder Produktionen mit längerer Laufzeit ist 900Seconds verlangt 900Seconds angemessene Abschlagszahlungen. Die Höhe und der Abrechnungszeitraum der Abschlagszahlungen werden separat schriftlich vereinbart.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 900Seconds berechtigt die Mietsache unverzüglich zurück zu verlangen. Beim Zahlungsverzug bei Produktionen ist 900Seconds berechtigt, die Produktion bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Sich daraus ergebende Kosten hat der Kunde zu tragen.

6.6

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bis zu 48 Stunden (Werktage) vor Mietbeginn ist 900Seconds berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietzinses zu berechnen. Danach ist 900Seconds berechtigt, im Falle der Stornierung den gesamten Mietzins zu verlangen. Das Vorgenannte gilt auch hinsichtlich etwaiger Teilstornierungen. Sofern und soweit 900Seconds durch anderweitigen Gebrauch der Mietsache Vorteile entstehen, werden diese dem Kunden angerechnet.

7. URHEBERRECHTE / SICHERUNGSRECHTE:

7.1

900Seconds verfügt über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte.

7.2

Nach Fertigstellung des Films und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt 900Seconds dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte ein, soweit sie 900Seconds selbst zustehen, oder übertragen worden sind.

7.3

Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA; GVL etc.) oder Rechte und Zustimmung der FSK. Diese Rechte und Zustimmungen muss der Kunde selber auf eigene Kosten einholen.

7.4

Urheberrechte an eigenen Kompositionen bleiben 900Seconds erhalten.

7.5

Ausgenommen von der Rechtseinräumung sind insbesondere Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

7.6

900Seconds ist berechtigt, den eigenen Firmennamen und das Firmenzeichen als Copyright-Vermerk zu zeigen und hat in jedem Fall das Recht, den Film anlässlich von Wettbewerben, Festivals oder Eigenwerbung vorzuführen und zu nutzen.

7.7

Sofern Gegenstände des Kunden in den Besitz von 900Seconds übergehen, übereignet uns der Kunde diese im Rahmen einer Sicherungsübereignung. Dies gilt insbesondere für Aufnahmematerial, elektronische Informationsträger sowie für Unterlagen jeglicher Art. Darüber hinaus räumt der Kunde 900Seconds alle ausschließlichen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen geistigen Leistungen, insbesondere Filmwerken, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen, ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte schließt insbesondere die Kino-, Fernseh-, Videoverwertung, einschließlich der Verwertung in elektronischer Form ein. Die vorgenannte Sicherungsübereignung sowie die Nutzungsrechtsübertragung erfolgt zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und 900Seconds bestehender oder sich ergebender Forderungen unbeschadet der 900Seconds zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte bis zu deren vollständiger Tilgung durch den Kunden.

7.8

Greifen Dritte auf die von 900Seconds gelieferte Ware oder auf eine an uns abgetretene Forderung aus der Veräußerung dieser Ware zu oder ist ein solcher Zugriff zu besorgen, ist der Kunde verpflichtet, 900Seconds unverzüglich unter Mitteilung aller Umstände darüber zu informieren. Entstehen 900Seconds durch den Zugriff Kosten zur Rechtsverteidigung bzw. -verfolgung, ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten 900Seconds erstatten.

7.9

Im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Kunden ist 900Seconds berechtigt, die sofortige Herausgabe der überlassenen Ware zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware als Eigentum von 900Seconds zu kennzeichnen. Der Kunde verpflichtet sich, sich hinsichtlich der überlassenen Ware jeglicher Verfügungen zu enthalten. Darüber hinaus wird der Kunde die ihm überlassene Ware von seinem sonstigen Eigentum gesondert aufbewahren.

7.11

Im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden ist 900Seconds berechtigt, die dem Kunden überlassene Ware freihändig und ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten.
900Seconds ist ebenfalls berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung und gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich entstandener Kosten zurück zu nehmen.Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung der überlassenen Waren ausschließlich im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur mit schriftlicher Zustimmung von 900Seconds gestattet. Der Kunde tritt für diesen Fall die ihm aus einer eventuellen weiteren Veräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe, einschließlich aller Nebenrechte, im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an 900Seconds ab.
900Seconds erteilt dem Kunden die Ermächtigung, abgetretene Forderungen bis zum jederzeitigen Widerruf durch 900Seconds einzuziehen. Auf Anforderung von 900Seconds ist der Kunde verpflichtet, 900Seconds den Namen und Anschrift des Erwerbers der überlassenen Ware bekannt zu geben und die erfolgte Abtretung dem Erwerber der Ware anzugeigen.
Sollte die von 900Seconds überlassene Ware gemeinsam mit weiteren Waren und/oder Leistungen veräußert werden, tritt der Kunde bereits jetzt, jedoch spätestens mit Entstehung der Forderung, 900Seconds den rangbesten Teil der ihm zustehenden Gesamtvergütung in Höhe der Forderungen von 900Seconds aus dem gesamten Geschäftsverhältnis ab.

8. MÄNGEL:

8.1

Bei Eintreffen der Ware beim Kunden wird dieser die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit prüfen. Beanstandungen sind 900Seconds unverzüglich nach Eintreffen der Ware beim Kunden schriftlich anzuzeigen. Sollten Mängel erst im Zuge des Gebrauchs der Ware feststellbar sein wird der Kunde diese unverzüglich schriftlich anzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung bzw. Leistung als vertragsgemäß erbracht bzw. als abgenommen.

8.2

Rügt der Kunde gegenüber 900Seconds gestalterische Mängel, insbesondere hinsichtlich Farben, Tönen, Bildgestaltung und Bildfolgen, ist diese Rüge unbeachtlich, sofern keine Abweichungen von konkreten schriftlichen Anweisungen des Kunden vorliegen.

8.3

Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung beschränken sich auf Nachbesserung und/oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist. Leistungsort der Nachlieferung bzw. Nachbesserung ist der Firmenhauptsitz von 900Seconds. Wird die Nachlieferung bzw. Nachbesserung auf Wunsch des Kunden außerhalb des Hauptsitzes geleistet, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten.

8.4

Treten Mängel im Rahmen der Lieferung einer neu hergestellten Kaufsache und/oder einer Werkleistung auf, bleiben dem Kunden auch bei fehlgeschlagener Nachlieferung bzw. Nachbesserung das Recht zum Rücktritt und der Minderung erhalten. Der Rücktritt ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sollte ein Rücktritt unberechtigt erfolgen, ist 900Seconds berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

8.5

Befindet sich der Kunde hinsichtlich einer Leistung bzw. Lieferung von 900Seconds in Zahlungsverzug, erfolgt die Übergabe der Ware nach durchgeführter Mängelbeseitigung Zug um Zug gegen Zahlung der geschuldeten Forderungen.

8.6

Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren spätestens sechs Monate nach Gefahrübergang

9. HAFTUNG:

9.1

900Seconds haftet für Schäden grundsätzlich nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Darüberhinausgehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von 900Seconds abgeschlossenen Betriebshaftpflicht übernommen.

9.2

Finden Dreharbeiten in Geschäfts- oder Betriebsräumen des Kunden statt, ist eine Haftung von 900Seconds für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

9.3

Während der Mietzeitträgt der Kunde die volle Haftung für Verlust, Beschädigung oder sonstige Verschlechterungen an der Mietsache unabhängig vom Verschulden.

9.4

900Seconds haftet nicht auf Schadensersatz aufgrund etwaiger Mängel; auch nicht für Folge- oder unmittelbare Schäden. Gleiches gilt für den Fall erfolgloser Nachbesserung bzw. Nachlieferung. 900Seconds haftet nicht für Schäden, die infolge von Störungen an überlassenden Geräten oder durch deren Ausfall entstehen.

9.5

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber 900Seconds, die Mietsache ausschließlich vertrags- gemäß zu benutzen. Dazu ist der Kunde verpflichtet, 900Seconds vor Entgegennahme der Mietsache detailliert über deren beabsichtigten Verwendungszweck in Kenntnis zu setzen. Insbesondere folgende Einsätze der Mietsache bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch 900Seconds:
Einsätze in Kriegs-, Krisen-, oder Katastrophengebieten, bei Demonstrationen, Unruhen, bei Aufnahmen mit, an, in oder aus Luftraum und Wasserfahrzeugen, in radioaktiver oder klimatisch extremer Umgebung, Unterwasseraufnahmen, unter Verwendung pyrotechnischer Effekte und bei Stunts.

9.6

900Seconds weist darauf hin, dass der Kunde selbstständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Mietsachen zu sorgen hat. Die Versicherungsunterlagen sind 900Seconds auf Verlangen vorzulegen.

9.7

Gestattet 900Seconds die Überlassung der Mietsache zum vertragsgemäßem Gebrauch an Dritte schriftlich, ist das Verschulden des Dritten dem des Kunden gleichzusetzen. Der Kunde ist verpflichtet diesen Dritten über die Regelungen dieser AGB vollumfänglich in Kenntnis zu setzen und seine Einwilligung zur Einbeziehung dieser AGB einzuholen, was der Kunde 900Seconds auf Verlangen nachweist.
Der Kunde trägt weiter dafür Sorge, dass der Dritte die Mietsache vertragsgemäß behandelt und die sonstigen vertragsgemäßen Erfordernisse sicherstellt. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache vor ungenehmigtem Zugriff Dritter zu schützen. Nimmt die Mietsache Schaden, verpflichtet der Kunde sich, entweder für die Dauer bis zur gewöhnlichen Abnutzung des Geräts Mietgebühren zu entrichten oder für eine Wiederbe- schaffung einzutreten. Dies gilt nicht, sofern und soweit eine Versicherung für den Schadens- fall eintritt.

9.8

Die vorgenannte Haftung des Kunden gilt auch über die vereinbarte Mietdauer hinaus, sofern und soweit er oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. genehmigte Dritte sich im Besitz der Miet- sache befinden. Der Kunde ist zur eigenständigen Reparatur ohne Genehmigung durch 900Seconds nicht berechtigt. Insbesondere Kabel dürfen nur in gelieferter Länge verwendet werden. Ferner dürfen Kabel nicht zerschnitten, Stecker oder Kabelschuhe nicht entfernt oder deren Enden weiter abisoliert werden. Leuchtmittel sind im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder verlorene Leuchtmittel werden dem Kunden gemäß Listenpreis von 900Seconds berechnet. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch 900Seconds nicht berechtigt, eine (gewerbliche) Weitervermietung an Dritte vorzu- nehmen. Sofern und soweit jedoch eine solche schriftliche Genehmigung von 900Seconds vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, eine eigene Versicherung für die Mietsache abzuschließen.
Die Vornahme einer Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstigen Belastung bzw. Verfügung ist dem Kunden nicht gestattet. Eine Pfändung bzw. zu befürchtende Pfändung von seitens 900Seconds überlassenen Gegenständen, ist 900Seconds unverzüglich anzuzeigen.

10. AUFBEWAHRUNG:

10.1

Soweit an 900Seconds Gegenstände oder Materialien übergeben werden, insbesondere bespieltes Aufnahmematerial, elektronische Informationsträger oder Unterlagen jeglicher Art, obliegt es dem Einbringenden, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

10.2

Die Aufbewahrung aller Unterlagen und Materialien des Kunden erfolgt für die Dauer der konkreten Leistungsbeziehung unentgeltlich. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung Erfolgt ggf. freiwillig. 900Seconds ist nicht in der Pflicht zur Archivierung oder Trennung von anderen Unterlagen oder Materialien. 900Seconds wird alle nicht mehr benötigten Materialien oder Unterlagen an die letzte bekannte Adresse des Kunden übersenden. Sollte die Sendung als unzustellbar zurückgesandt werden, ist 900Seconds berechtigt mit dem Material bzw. den Unterlagen nach Belieben zu verfahren. Nach sechs Monaten kann die Rücksendung auch als unzustellbar vernichtet werden

11. DATENSCHUTZ:

11.1

Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhoben werden, werden vertraulich behandelt. Notwendige Daten werden im gesetzlich zugelassen Rahmen gespeichert und verwendet. Die Weiterleitung an Dritte kann dann erfolgen, wenn das zur Durchführung der Vertragsbeziehung nötig ist. Eine Verwendung dieser Daten geschieht auch, wenn dies zur Rechtsverteidigung bzw. Rechtsdurchsetzung oder sie im öffentlichen Interesse liegt.

11.2

Bezugnahmen auf 900Seconds im Rahmen von Pressearbeit und anderen Veröffentlichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit 900Seconds gestattet.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

12.1

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Anstatt der unwirksamen Klausel, erhält eine rechtswirksame Klausel Geltung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das selbe gilt für Lücken innerhalb der Regelungen der AGB

12.2

Änderungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform einschließlich Fax und E-Mail.

12.3

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort des Hauptsitzes von 900Seconds. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.